Rodgau - Die Stadt Rodgau weist in einer Pressemitteilung auf den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung.
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